DRK-Fahrdienst
So erreichen Sie uns:
DRK-Lausitz Fahrdienst GmbH
Bereich Oberspreewald-Lausitz
Auftragsannahme
Mo - Fr 05:00 - 17:00 Uhr
Tel.: 03573 2581
Fax: 03573 2582
fahrdienst@drk-lausitz.de
Hörlitzer Straße 29
01968 Senftenberg
Bereich Elbe-Elster
Tel.: 03535 4938178
Fax: 03535 4938177
fahrdienst.ee@drk-lausitz.de
Nixweg 1
04916 Herzberg
Der DRK-Fahrdienst macht Sie mobil!
Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen Behinderung mobil machen.
Wir fahren Sie auch dann, wenn Sie einen starken Partner für die Sicherstellung Ihrer Mobilität im Alltag benötigen.
Speziell ausgebildete Fahrerinnen und Fahrer stellen sich auf die besonderen Bedürfnisse und Wünsche ihrer Fahrgäste ein.
Moderne Spezialfahrzeuge ermöglichen auch Fahrten für Rollstuhlfahrer, eine Beförderung im Liegen, im Tragestuhl oder die Mitnahme der persönlichen Hilfsmittel.
Sei es der Weg zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Kur oder eine Stippvisite bei Freunden - Wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.
Wer kann den Fahrdienst nutzen?
- Wir befördern Sie auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab.
- Sie bestellen uns für Ihre private Fahrt und erhalten dazu von uns ein Angebot.
- Auf Grundlage einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherungsträger befördern wir Sie zu Ihrem Aufenthalt in eine Rehabilitationseinrichtung.
- Alle Krankenhäuser, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können uns zur Beförderung ihrer Patienten nutzen.
- Ihre Angehörigen befördern wir im Rahmen einer Betreuung einer Tagespflege und rechnen mit der Einrichtung direkt ab.
Mögliche Zahlungsarten
- Privatzahler: Vor der Fahrt erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag. Nach der Fahrt händigen wir Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bar oder per Überweisung begleichen. Die Fahrten werden dabei kilometergenau abgerechnet.
- Verordnung einer Krankenbeförderung: Wenn Ihre Beförderung medizinisch notwendig ist, benötigen wir von Ihrem Arzt die "Verordnung einer Krankenbeförderung". Diese Verordnung muss vor Fahrtantritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, nur dann übernimmt sie die Kosten. Gern stehen wir für Fragen zur Vorgehensweise zur Verfügung.
Wir machen sie mobil...
... und bringen Sie sicher und zuverlässig:
- zum Arzt
- ins Krankenhaus
- zur Dialyse
- zur Bestrahlungs- und Chemotherapie
- zu Erholungs- und Rehaeinrichtungen
- zur Ausbildungsstätte
- zur Arbeit
- zu privaten Terminen
Unser Fuhrpark bietet Ihnen für jede Fahrt das passende Fahrzeug, bis hin zum Bus für Ausflugsfahrten.